Stifter möchten gern, dass der Betrag, den sie der Stiftung zur Verfügung stellen, auf immer und ewig erhalten bleibt. Die Stiftung muss diesen Betrag dem Stiftungskapital zuführen. Sie soll es sicher aber ertragreich anlegen. Der Stiftung stehen zur Verwendung für den Stiftungszweck die Erträge aus dem Stiftungskapital zur Verfügung.
Stifter in der Bürgerstiftung Seelze kann man mit einer Zahlung von mindestens 500,-- Euro werden. Man kann zu jedem späteren Zeitpunkt weitere Beträge hinzu stiften.
Als Stifter bekommt man eine Bescheinigung für das zuständige Finanzamt zur steuerlichen Anerkennung der Zahlung.